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heinz.fuch
Wer kennt ein aktuelles Urteil zu Schneeräumpflicht (Mietshaus) für Mieter?Kann aus Alters- Gesundheitsgründen die Räumpflicht (laut Mietvertrag) vom Vermieter verlangen? Ort:Bayreuth.
Bitte Antworten an : heinz.fuchs@yahoo.de. Danke.
Answer
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87). Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäà nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen BuÃgelder drohen. Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall. Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94). Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daà die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden MaÃnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), auÃer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt. Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87). Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäà nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen BuÃgelder drohen. Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall. Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94). Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daà die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden MaÃnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), auÃer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt. Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Dringed! Sachbeschädigung, Handy am Tatort gefunden VORLADUNG?
Simon
Guten Tag, ich brauche euren Rat.
Person A hat eine Vorladung der Polizei und soll morgen frühalsZeugeaussagen. Sachbechädigung und Diebstahl stehen im Raum. Das Mobiltelefon von Person A wurde in einem Kleingarten gefunden. Person A (minderjährig zum Tatzeitpunkt) ist mit Freunden betrunken in einen/mehrere fremde Kleingärten (in den Garten, nicht in die Hütte) gegangen. Person A hat sein Handy in einem der Kleingärten verloren. Dort wurden (angenommen von besagten Personen) kleine Sachbeschädigungen begangen, wie z.b. kaputter Gartenzwerg und evtl. eine kaputte Fensterscheibe oder ein kaputtes Gartentorschloss. AuÃerdem wurden evtl. Dinge wie z.b. Gartenzwerge verlegt (in andere Gärten), was vermutlich als Diebstahl angesehen wird. Alle beteiligten waren bei einem Freund, wohnhaft gegenüber der Kleingartenanlage. Person A selbst war nicht an Sachbeschädigungen beteiligt, kann/will aber seine Freunde nicht verraten (mangels Erinnerung---> Trunkenheit) Die Polizei sagt, dass Person A es zugeben sollte. Andernfalls werde man das Handy auswerten. Auf dem Handy befinden sich höchstwahrscheinlich keine Informationen zur Tat. Lediglich die Information, dass Person A bei dem Freund gegenüber der Kleingartenanlage war.
Frage 1: Ist das Vorfinden des Handys und die Tatsache, dass Person A ganz nahe am Tatort die Nacht verbracht hat, Indizienbeweis genug?
Frage2: Wird erfahrungsgemäà bei einem Vorfall dieser Art mit der Abnahme von Fingerabdrücken gearbeitet? Muss Person A im Falle eine folgenden staatsanwaltschaftlichen Vorladung Fingerabdrücke abgeben?
Frage 3: Auf dem Handy befinden sich eventuell (vermutlich nicht, aber nicht auszuschlieÃen) Hinweise auf VerstöÃe gegen BTM, nach dem Motto (person X: "kannst du mir 2gramm gras besorgen?" person A "ja klar kein ding"). Würde Person A in dieser Hinsicht etwa befürchten müssen, lediglich wegen SMS? Wenn also Person A keine Aussage macht und in der Folge das Handy ausgewertet wird?
Frage 4: Wie schätzen sie die Chancen für Person A ein, wenn sie keine Aussage macht, nicht überführt zu werden? Welchen Aufwand betreibt die Polizei bei solch einem Fall?
Liebe GrüÃe, ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn man mir bis morgen um 09 Uhr eine Auskunft geben könnte.
Person A spielt mit dem Gedanken, alles auf sich zunehmen und eine auÃergerichtliche Ãbereinkunft mit den Geschädigten anzustreben.
Person A gibt also alles zu bei der Zeugenbefragung. Kann sich nicht nun auch noch der Vorwurf des Haus/Landfriedensbruchs zu den anderen Vorwürfen gesellen?
Answer
Eins vorweg: Es besteht keine Pflicht bei der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Die wird das dann an die Strafverfolgungbehörde (Staatsanwalt) weiterleiten.
!.) Die Anwesenheit in den Gärten und das Auffinden des Handys rechtfertigt den Verdacht der Tatbeteiligung. Insbesondere ist der Auffindeort des Handys ein Hinweis auf einen begangenen Hausfriedensbruch (§ 123 (1) StGB)
Aus der Ladung als Zeuge wird wahrscheinlich recht schnell eine Befragung als Beschuldigter.
Nach der Belehrung (Wahreheitspflicht, Rechte und niemanden zu Unrecht belasten oder Schützen) durch den Vernehmenden Beamten werden zuerst die Personalien aufgenommen. Danach wird das Gespräch Eingeleitet und dann auf den Sachverhlt eingegangen. Und in dem Augenblick kann sich Person A auf die Belehrung berufen: Der Zeuge muss nichts sagen wenn er sich durch eine Antwort belasten würde. Damit ist die Vernehmung beendet. (Abgesehen von den Erinnerungslücken durch den Alkohol ;-))
2.) Person A muss damit rechnen, das eine Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b (Fingerabdücke und Lichtbilder) durchgeführt wird
3.) Der SMS Text beweist jedoch keine Straftat. Er könnte lediglich als Anfangsverdacht zu VerstöÃen gegen das BTMG gereichen.
4.) Die Polizei wird Versuchen jede Straftat aufzuklären! Die Chancen für Person A sind nicht abzuschätzen solange nicht bekannt ist welche Beweise und Zeugenaussagen (Was ist mit den beteiligten Freunden?) vorliegen.
Person A ist zu empfehlen, sobald eine Ladung als Beschuldigter durch die Staatsanwaltschaft oder zum Prozess vorliegt, die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Bis dahin abwarten und nichts zur Sache sagen.
Ãbrigens, klar das die Polizei den Rat gibt die Sache zuzugeben. Sie dürfen aber keine falschen Tatsachen behaupten! ($136a StPO)
Eins vorweg: Es besteht keine Pflicht bei der Polizei Angaben zur Sache zu machen. Die wird das dann an die Strafverfolgungbehörde (Staatsanwalt) weiterleiten.
!.) Die Anwesenheit in den Gärten und das Auffinden des Handys rechtfertigt den Verdacht der Tatbeteiligung. Insbesondere ist der Auffindeort des Handys ein Hinweis auf einen begangenen Hausfriedensbruch (§ 123 (1) StGB)
Aus der Ladung als Zeuge wird wahrscheinlich recht schnell eine Befragung als Beschuldigter.
Nach der Belehrung (Wahreheitspflicht, Rechte und niemanden zu Unrecht belasten oder Schützen) durch den Vernehmenden Beamten werden zuerst die Personalien aufgenommen. Danach wird das Gespräch Eingeleitet und dann auf den Sachverhlt eingegangen. Und in dem Augenblick kann sich Person A auf die Belehrung berufen: Der Zeuge muss nichts sagen wenn er sich durch eine Antwort belasten würde. Damit ist die Vernehmung beendet. (Abgesehen von den Erinnerungslücken durch den Alkohol ;-))
2.) Person A muss damit rechnen, das eine Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b (Fingerabdücke und Lichtbilder) durchgeführt wird
3.) Der SMS Text beweist jedoch keine Straftat. Er könnte lediglich als Anfangsverdacht zu VerstöÃen gegen das BTMG gereichen.
4.) Die Polizei wird Versuchen jede Straftat aufzuklären! Die Chancen für Person A sind nicht abzuschätzen solange nicht bekannt ist welche Beweise und Zeugenaussagen (Was ist mit den beteiligten Freunden?) vorliegen.
Person A ist zu empfehlen, sobald eine Ladung als Beschuldigter durch die Staatsanwaltschaft oder zum Prozess vorliegt, die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Bis dahin abwarten und nichts zur Sache sagen.
Ãbrigens, klar das die Polizei den Rat gibt die Sache zuzugeben. Sie dürfen aber keine falschen Tatsachen behaupten! ($136a StPO)
Sind die Sachaufgaben richtig ?
Mai Trang
Hallo Leute,
könnt ihr bitte meine Sachaufgaben kontrollieren ?
Vielen Dank !!!
Die Sachaufgaben :
In Atlanta in den USA ist es 11.00 Uhr am Vormittag, wenn es bei uns 17.00 Uhr am Nachmittag ist. Tobias fliegt mit seiner Familie nach Atlanta. Der Flieger startet um 13.30 Uhr in München. Wann kommen sie in Atlanta an, wenn der Flug 9h dauert ?
A: Sie kommen um 3.30 Uhr in Atlanta an .
Ist Sachaufgabe Nr.1 richtig ?
Nr.2 :
Julia und Andreas haben verabredet, dass sie sich an der Eisdiele treffen. Für Julia sind es mit dem Fahrrad 9 km zur Eisdiele. Sie radelt um 11.50 Uhr daheim los und braucht für jeden Kilometer 5 Minuten. Da sie unterwegs ihre Trinkflasche verliert, muss sie diese noch 3 Minuten suchen. Andreas hat einen weiteren Weg von 16 km und startet um 11.32 Uhr. Für jeden Kilometer braucht er 4 Minuten und 15 Sekunden. Wer von den beiden muss auf den anderen warten? Gib die Uhrzeit ihres Eintreffens an der Eisdiele an.
A: Julia muss auf Andreas warten und kommt um 12.35 Uhr an. Andreas kommt um 12.38 Uhr und 40 Sekunden an.
Nr.3 :
Agnes und Christina machen eine mehrtägige Radtour von 360 km. Sie starten am Sonntag und legen dabei ein Sechstel der Wegstrecke zurück. Am nächsten Tag schaffen sie ein Fünftel der restlichen Wegstrecke. An den drei darauf folgenden Tagen schaffen sie die restliche Strecke, wobei sie jeweils gleich lange Wegstrecken zurücklegen. Berechne, wie viele Kilometer die beiden am Montagabend zurückgelegt haben. Wie weit sind sie am Dienstagabend von ihrem Ziel entfernt?
A: Am Montagabend haben sie 80 km zurückgelegt. Am Dienstag sind sie 160 km von ihrem Ziel entfernt.
Richtig ?
Nr.4
Herr Bauer will seine rechteckige Kuhweide zweifach mit Draht einzäunen. Die Weide ist 123 m lang und 64,5 m breit. Damit er mit seinem Traktor rein- und raus fahren kann lässt er 3,70 m für ein Tor frei. Für die Befestigung des Drahtes rechnet er noch 10 m insgesamt dazu.
Berechne wie viele Meter Draht der Bauer bestellen muss, wenn der Draht nur in vollen Metern verkauft wird !
A : Er muss 380,40 m Draht bestellen.
PS : Könnt ihr es dann so aufschreiben :
Sachaufgabe 1 : FALSCH (Beispiel)
Sachaufgabe 2 : RICHTIG (Beispiel)
undsoweiter.................................
Vielen Vielen Vielen Dank
Answer
Nur das stimmt:
Am Dienstag sind sie 160 km von ihrem Ziel entfernt.
Rest ist nicht richtig!
@Quasimodo
nur der 2. Teil von 3 ist richtig! s. o.
@REGNAU
Die Ankunftszeit von Andres ist falsch!
3) ist falsch!
@@Quasimodo
stimmt!
Nur das stimmt:
Am Dienstag sind sie 160 km von ihrem Ziel entfernt.
Rest ist nicht richtig!
@Quasimodo
nur der 2. Teil von 3 ist richtig! s. o.
@REGNAU
Die Ankunftszeit von Andres ist falsch!
3) ist falsch!
@@Quasimodo
stimmt!
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