heinz.fuch
Wer kennt ein aktuelles Urteil zu Schneeräumpflicht (Mietshaus) für Mieter?Kann aus Alters- Gesundheitsgründen die Räumpflicht (laut Mietvertrag) vom Vermieter verlangen? Ort:Bayreuth.
Bitte Antworten an : heinz.fuchs@yahoo.de. Danke.
Answer
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87). Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäà nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen BuÃgelder drohen. Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall. Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94). Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daà die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden MaÃnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), auÃer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt. Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87). Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäà nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen BuÃgelder drohen. Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall. Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94). Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daà die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden MaÃnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), auÃer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt. Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Mietkosten in Nürnberg?
Legner G
Answer
Der Nürnberger Mietenspiegel setzt keine
Preise fest, sondern ist als Richtlinie
zu verstehen, um:
die Vertragsparteien bei Fragen zur Miethöhe zu unterstützen
überhöhte Mietpreise nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz bzw. § 291 Strafgesetzbuch zu vermeiden
den Gerichten in Streitfällen Orientierungsgrundlagen zu liefern.
Die Wohnungsqualität wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Der Nürnberger Mietenspiegel unterscheidet zwischen "einfacher", "normaler" und "guter" Ausstattung. Hierbei sind Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie wohnwertbeeinflussende Sondermerkmale entscheidend. Der Nürnberger Mietenspiegel weist Nettokaltmieten aus. Daher sind die in § 2 Betriebskosten-verordnung (BetrKV) aufgelisteten Betriebskosten grundsätzlich gesondert neben der Miete anzusetzen, soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind.
Bezugsquellen für den Nürnberger Mietenspiegel
Amt für Wohnen und Stadterneuerung
MarienstraÃe 6
90402 Nürnberg
zum Lageplan
Zimmer 109 / 1.OG
Schutzgebühr 2.50 Euro, persönliches Abholen erforderlich. Oder per Post gegen Voreinsendung des Betrags in Briefmarken (kleinere Werte bis 1.45 Euro) sowie eines adressierten und frankierten Rückumschlags an obige Adresse.
BürgerInformationsZentrum
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
Erdgeschoss
Kontakt
Amt für Wohnen und Stadterneuerung
Abteilung Wohnungsvermittlung und -beratung
MarienstraÃe 6
90402 Nürnberg
zum Lageplan
Auskünfte:
Zimmer 123, 124 / 1.OG
Telefon: 0911/231-24 01, -38 22, -22 37
Fax: 0911/231-57 57
Ãber dieses Kontaktformular können Sie uns eine E-Mail senden.
Ãffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr
Der Nürnberger Mietenspiegel setzt keine
Preise fest, sondern ist als Richtlinie
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Die Wohnungsqualität wird mit Hilfe eines Punktesystems ermittelt. Der Nürnberger Mietenspiegel unterscheidet zwischen "einfacher", "normaler" und "guter" Ausstattung. Hierbei sind Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung sowie wohnwertbeeinflussende Sondermerkmale entscheidend. Der Nürnberger Mietenspiegel weist Nettokaltmieten aus. Daher sind die in § 2 Betriebskosten-verordnung (BetrKV) aufgelisteten Betriebskosten grundsätzlich gesondert neben der Miete anzusetzen, soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind.
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Bin ich zu blöde einen günstigen Handy-Tarif zu finden?
woko51
bin wie jeder halb-Laie bei T-Kom (0175...). Relax 100, d.h. 100 min frei - mehr dachte ich nicht zu telefonieren, 20 oder 30 ⬠p.m.
dann kam die Rechnung: 123 â¬. OK; viele sms (bzw. sms-Pakete, 362),
umgestellt auf sms-Billig-Tarif: letzte Rechnung: 194 â¬. Das reicht mir jetzt!!
Will aber auch nicht dauernd meine Nummer verändern.
Bekomme aber auch keine Abrechnungen mehr, sodass ich nachsehen könnte woran es jetzt liegt.
Answer
Bei deinem Nutzungsverhalten würde ich ebenfalls eine Flatrate empfehlen oder einen Wechsel zu Klarmobil. Kein Grundpreis, keinen Mindestumsatz, z. Z. 9 cent rund um die Uhr in alle Netze, deine Rufnummer kannst du kostenpflichtig mitnehmen.
http://www.klarmobil.de/
Lese, dass es bei Klarmobil für 12,95 eine Flat für Intern und Festnetz gibt. Für SMS in alle Netze und externe Gespräche nehmen die dann aber 19 cent.
Bei deinem Nutzungsverhalten würde ich ebenfalls eine Flatrate empfehlen oder einen Wechsel zu Klarmobil. Kein Grundpreis, keinen Mindestumsatz, z. Z. 9 cent rund um die Uhr in alle Netze, deine Rufnummer kannst du kostenpflichtig mitnehmen.
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Lese, dass es bei Klarmobil für 12,95 eine Flat für Intern und Festnetz gibt. Für SMS in alle Netze und externe Gespräche nehmen die dann aber 19 cent.
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