Selasa, 01 Oktober 2013

Kann ich eine Untermieterin nach einigen Vorwarnungen aus der Wohnung ausschließen?

uhren 300 euro
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uhren 300 euro image



Gabi


Wir haben mündlich ausgemacht, dass sie in unserer WG wohnen darf, aber dann hat sie sich völlig umgedreht, war frech zu einem Freund (weil er übergewichtig ist) , hat meine andere Mitbewohnerin angeschrien, wollte alles ändern(das ist alle unordentlich! So geht das nicht!), hat sich herablassend über unseren Wohnungsstil geäuÃert....

Wir haben ihr mündlich und per Mail mitgeteilt, dass es so nicht weitergeht und haben ihr 3 Wochen Zeit gegeben, sich eine andere WG zu suchen. Ich habe ihr auch meine Hilfe angeboten, da sie meinte, sie hat zur Zeit nicht viel Zeit. Ich habe ihr WGs herausgesucht und wäre sogar mit ihr hingegangen, damit sie endlich auszieht. Sie duscht sich hier nicht, wäscht keine Wäsche und geht nicht mal auf die Toilette! Auf der anderen Seite meint sie, sie hat keine Freunde, die Platz für sie haben???

Wir haben ihr unsere Hilfe angeboten, da sie nur englisch kann. Seitdem sie so komisch ist, kommt sie nicht mehr um 18.30 nach Hause, sondern manchmal erst um ab 21.30 Uhr um zu zeigen, dass sie länger arbeiten muss.

Wir haben auch die Hausverwaltung eingeweiht, sie ist auf unserer Seite, nur weià ich nicht, ob es gesetzlich eine Regelung gibt, die der Untermieterin irgendein Recht einräumt, dass sie da wohnen darf, bis die mündlich ausgemachte Zeit abgelaufen ist.
Wir haben einfach angst, wenn sie da ist (sie iÃt sogar schimmliges Brot, um zu zeigen, dass sie nicht viel Geld hat.) Wir sehen keine andere Möglichkeit, als das Schloss zu wechseln und ihre Sachen in ein Kellerabteil zu geben. Den Schlüssel würden wir dann auf die Tür kleben. Damit sie das nicht erst um 22 Uhr sieht. Ich würde ihr um ca 18Uhr (Schlosser braucht 1,5Stunden für 300 Euro!!) eine SMS schreiben, dass sie nun nicht mehr hier wohnt o.ä.
Gibt es da rechtliche Rückendeckung? Nicht dass sie dann mit der Polizze vor der Wohnung steht und ich mit aufs Revier oder ins Gericht muss!? Vielleicht gibt es eine Möglichkeit diese teure Variante zu umgehen. BITTE UM HILFE!!!!!!!!!!!!!!!
Sie zahlt aber die Miete per Ãberweisung, das kann doch auch sowas wie ein Vertrag sein, oder?



Answer
Vielleicht hilft das hier etwas:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_untermiet.htm

Wasserverbauch ist explodiert, mit normalen Wasserverbrauch nicht mehr zu erklären?




sunny***


Hallo!
Ich möchte um Rat frgen was ich tun kann, folgende Situation:
vor ein paar Tagen erhielt ich für meine WG die Wasser und HeizkostenAbrechnung für das Jahr 2009.
Ich habe eine Rechnung bekommen von Januar-september 2009 in Höhe von 160 Euro. (so war in etwa IMMER die Nachrechnung 160-200 euro/Jahr)
Das ist auch alles noch im Normalbereich.
Dann gabs einen WG-Wechsel. Ab Oktober sind 2 neue Mitbewohner eingezogen, deshalb gabs nochmal eine seperate Abrechnung.
Angeblich soll der Wasserverbrauch ruckartig in 3 Monaten (okt-ende dez) um 450% gestiegen sein, was auch nicht mehr mit einem evtl erhöhten Wasserverbauch zu erklären ist. (300 euro/ wären 100 euro Nachrechnung pro Monat)
Weil interessanterweise liegt der Wasserzähler dieses Jahr wieder im Normalbereich
Bei dem Energie/Abwasserdienst wurde mir gesagt, das alle Werte dort so korrekt übertragen wurden.
Ich war damals bei der Ablesung dabei, hab aber dummerweise nicht nochmal die Uhr kontrolliert, sondern nur unterschrieben.
Jetzt bin ich dabei Widerspruch einzulegen gegen diese Rechnung.
Was kann man noch machen, wenn das nicht hilft?



Answer
Um einen Widerspruch substantiert vorbringen zu können, muss man zunächst die Belege einsehen und die Zahlen prüfen.

Bei geeichten Uhren und unterschriebenen Ablesebelägen wird es schwer etwas anderes zu beweisen.

Die Fälligkeit zur Zahlung beginnt nach 30 Tagen nach Zustellung. Drängt der Vermieter auf Zahlung kann man unter Vorbehalt zahlen.

Der Mieter hat grundsätzlich 12 Monate nach Zustellung Zeit, Einwände vorzubringen - § 556 BGB.

Wie viel Gäste Essen abends ab 20 Uhr noch was bei einer Benefizveranstaltung?




Kathi


Unsere Klasse macht ein Projekt von der Schule aus. Unser Projekt ist eine Benefizveranstaltung. Wir werden bei der Benefizveranstaltung höchstens 300 Gäste empfangen. Bei dieser Benefizveranstaltung verkaufen wir Brezel und belegte Brötchen. Jedoch wissen wir nicht wie viele Gäste von den 300, sich was zu essen nehmen oder auch zum trinken. Wäre nett, wenn ich eine Antwort drauf bekomme.
Die Benefizveranstaltung findet am 25 Juni 2010, um 20 Uhr in der Johanniterhalle Horb-Rexingen statt. Einlass ab 19 Uhr. Die Karte Kostet 10 Euro für Erwachsene und für Kinder bis 18 (Studenten,...) 8 Euro. Wer Interesse hat kann sich bei mir melden.
Würde mich auf eine Antwort, meiner Frage freuen und auf Interessierte!
Das Essen und Trinken kostet, dann noch was.



Answer
Meiner Erfahrung nach hauen die Gäste rein wenn es Essen umsonst gibt. Egal bei welcher Veranstaltung und Uhrzeit.
Ihr solltet also für jede Person ca. 2 Teile /Brötchen oder Brezel einplanen. Am besten mit noch etwas Ãberschuss, falls der eine oder andere doch noch mehr möchte.



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