uhren 400 euro image
Mingh Chin
Darf man unter 18 (Schüler/Schülerin, 16 Jahre) einen Neben job annehmen der Abends bzw am Wochenende ist, auf 400 Euro Basis?
Answer
So, wie du dir das vorstellst, geht es nicht.
Das Jugendschutzgesetz regelt Schülerjobs folgendermaÃen:
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen du und dein Arbeitgeber ein spezielles Gesetz berücksichtigen â das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Nach dem Gesetz sind aber auch "Jugendliche", die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch "Kinder". Wer was darf, steht hier:
Kinder (bis 15 Jahre)
Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell gar nicht arbeiten â mit Ausnahme innerhalb deiner Familie. Erst ab dem 13. Lebensjahr kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. AuÃerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heiÃt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten. In den Schulferien gibt es hiervon keine Ausnahme.
Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst â weder sittlich (!) noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. AuÃerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.
Jugendliche (15 bis 18 Jahre)
Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" â allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.
Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schon 16 bist: Dann darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.
Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, auÃergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.
So, wie du dir das vorstellst, geht es nicht.
Das Jugendschutzgesetz regelt Schülerjobs folgendermaÃen:
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen du und dein Arbeitgeber ein spezielles Gesetz berücksichtigen â das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Das Gesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Nach dem Gesetz sind aber auch "Jugendliche", die zur (Pflicht-)Schule gehen, noch "Kinder". Wer was darf, steht hier:
Kinder (bis 15 Jahre)
Unter 13 Jahren darfst du prinzipiell gar nicht arbeiten â mit Ausnahme innerhalb deiner Familie. Erst ab dem 13. Lebensjahr kannst du einen Job annehmen, wenn deine Eltern dieser Arbeit zustimmen. AuÃerdem darf die Arbeit weder deine Gesundheit gefährden, deinen Schulbesuch behindern noch darf dich die Arbeit so belasten, dass du in der Schule dem Stoff nicht mehr folgen kannst. Konkret heiÃt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten. In den Schulferien gibt es hiervon keine Ausnahme.
Egal welcher Arbeit du nachgehst, dein Arbeitgeber muss immer darauf achten, dass du nicht gefährdet wirst â weder sittlich (!) noch durch gefährliche Tätigkeiten (z.B. Basteleien an Stromleitungen) oder Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen. AuÃerdem darfst du nicht frei zugänglich und unbeaufsichtigt an Tabak und Alkohol heran.
Jugendliche (15 bis 18 Jahre)
Für Jugendliche, die Arbeiten wollen, sind die Einschränkungen nicht ganz so krass. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich und in der Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Allerdings aufpassen: Wenn du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder" â allerdings mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.
Sonst gilt für Jugendliche aber, dass sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden dürfen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du schon 16 bist: Dann darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Ausnahmen sind aber möglich an Samstagen z.B. in Krankenhäusern, in "offenen Verkaufsstellen" (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.), im Gaststättengewerbe, beim Sport und in Reparaturwerkstätten. An Sonntagen ist per Gesetz eigentlich nur die Arbeit im Gaststättengewerbe und in Krankenhäusern als Ausnahme zu nennen.
Jugendliche dürfen nicht in Bereichen arbeiten, die gefährlich sind. Darunter fallen sittliche Gefahren (!), Lärm, gefährliche Stoffe, auÃergewöhnliche Hitze oder Kälte oder generell Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, denen sich Jugendliche nicht bewusst sind oder diese nicht einschätzen können.
Untermietverhältnis - Ich soll bis spätestens zum Wochenende aus der Wohnung raus - Rechtens?
Ingeborg
Hallo,
ich bin gerade ziemlich verzweifelt.
Und zwar will mich mein Vermieterin bis spätenstens Wochenende aus ihrer Wohnung haben.
Ãber das Internet habe ich im April das Zimmer zur Untermiete gefunden.
Zum 1. April bin ich also eingezogen.
Es handelt sich um ein möbliertes Zimmer einer 2-Zimmer-Küche-Bad-Wohnung.
Da ich mich seit März bis einschlieÃlich heute in einer Fortbildung befinde, welche durch die Agentur für Arbeit finanziert wird, sowie auch die Miete, bekommt meine Vermieterin die Miete vom Amt.
Beim Einzug haben wir schriftlich festgelegt, dass das Zimmer zur Untermiete bis zum 30. September besteht, sowie einschlieÃlich im Mietpreis enthalten die Badbenutzung, Küche, Internet, Nebenkosten. Insgesamt 400 Euro.
Nun kam sie gestern zu mir herein ins zimmer und meinte sie hält es nicht mehr länger aus mit mir, ich sei eine völlig negative, pessimistische, untolerante, unfreundliche, unhöfliche Person. Sie hat keine Lust mehr mich weiterhin in Ihrem Hause zu haben. Sie wäre ein toleranter Mensch, aber mich kann sie nicht länger dulden.
Mich hats wie ein Schlag getroffen.
Tatsache ist, dass ich 5 Tage im Mietverzug bin, weil das Amt nicht im Klaren über meine Ausbildungsdauer war und daher die Miete nicht gezahlt hat. Daher bin ich gleich Montag (denn Freitag war ja erst der 31. August und abends konnte ich eh nichts mehr machen) zum Amt hin und habe mit denen gesprochen, worauf die sachbearbeiterin gleich dienstag das Mietgeld überwiesen hat, was jedoch bis morgen oder vielleicht sogar spätestens Montag dauern kann.
Abgesehen davon ist der Mietzahlungsverzug nur die Krönung. Wenn meine Vermieterin sonst zufrieden wäre, hätte sie mir da vertraut und abgewartet. Ich hatte ihr ja versichert, dass es so schnell wie möglich nachgezahlt wird.
Aber Jetzt kommts.
Ich bin eine sehr ruhige Person. VerhältnismäÃig ordentlich und sauber. Das heiÃt, ich koche gerne, aber ich hinterlasse in der Küche kein Schlachtfeld, sondern arbeite sehr ordentlich. und räume und putze alles wieder weg, nach jeder zwiebel, die ich schäle, werfe ich zunächst den Anteil weg. Das bad benutze ich auch sauber, ich poliere und trocke die Amaturen nach jeder Benutzung. AuÃerdem besitze ich sehr wenig Material, d.h. ich bin mit lediglich einem Koffer in die Wohnung gezogen, plus Bücher und Schulmaterial.
Ich rauche nicht, trinke kein Alkohol und komme nie später als 20 Uhr nach hause (verbringe meinen Abend lieber zuhause, entweder mit Lernen und Fernsehen).
Nun ist es so, dass ich ihr vor ca. 6 Wochen erklärte, dass ich ab sofort weniger aus meinem zimmer kommen werde, weil ich mich um meine abschlussprüfungen kümmern muss. Irgendwie habe ich da bereits gemerkt, dass ihr das nicht so gefallen hat. Nun seit 2 wochen telefoniere ich oft mit meinem mann. Und jetzt habe ich erst recht bemerkt, dass es sie scheinbar sehr stört und aufregt, dass ich nicht mehr ganz für ihre Tagesgeschichten und interessen bereit bin. Sie redet sehr gerne und mag auch gerne moralapostel und lektionen erteilen, aber scheinbar hat sie kaum Freunde, bzw. trifft sich mit niemanden. Sie ist eigentlich pausenlos im Haus. Und wenn ich nach Hause kam, hat sie mich nicht einmal auspacken lassen oder Hände waschen, sondern sie fängt gleich an ihren Tag zu erzählen und was sie im Fernsehen gesehen hat und wer hier was macht etc. Teilweise wirklich 2-3 Stunden nach meiner Ankunft zu Hause.
Ich bin aber, ihr zu liebe, da gewesen, habe zugehört und versucht mitzureden, um ihr einen gefallen zu tun. Sie ist eben nicht mehr die jüngste, auch wenn sie noch sehr fit ist.
aber seit der zeit, wo ich nicht mehr so oft anwesen war, verhielt sie sich sehr taktlos.
Sie hakt laufend auf mir herum, ich sei unverantwortungsvoll gegenüber der natur, und bin es nicht würdig kinder zu bekommen. Genauso sagte sie, meine schwester hätte sich eher überlegen müssen was sie tut, ehe sie kinder zur welt setzt. Meine vermieterin hat mich damit sehr verletzt. Die frau selber hat keine kinder. ich weià nicht, ob es vielleicht ein grund ist, warum sie solche dinge sagt. Sie ist sehr Ãkobewusst, aber hält mir immer vor, dass ich es nicht bin und dass es nicht zu mir passt, Icetee zu trinken, während ich doch vegetariern bin. Sie fragt mich ständig aus, wann ich zu meinen freund gehen werde und warum er das und dies arbeitet, das wäre doch dumm. und warum meine schwester mich nicht besuchen kommt.....ich komme mir immer mehr vor, als sei ich auf bewährung oder so.
Einserseits macht sie mich so extrem taktlos nieder, von wegen ich wäre unverantwortungsvoll und negativ. andererseit hieà es aber vor 2 monaten noch, ich wäre hilfsbereit und offen und wie der sonnenschein. klar. da war ich ja auch noch die "dumme" und bereit für ihre tagesgeschichten. nun gurkt sie 18 stunden im facebook herum und ruft mich bei jeder kleinigkeit her, um die posts dort mit ihr zu bewundern, was mich nicht im geringsten interessiert....
tut mir leid, ich muss das jetzt loswerden.
ich bemerke leider gerade, dass ich hier sehr durcheinander schreibe. ich hoffe, es ist trotzdem lesbar, sofern Ihr es überhaupt bis hierher schafft.
eigentlich wollte ich ja nur gerne wissen, ob sie mich nun tatsächlich einfach so rausschmeiÃen darf???
Im grunde genommen, würde ich natürlich auch gerne verschwinden. Leider bin ich aus dem norden nach münchen gezogen. ich kennen sonst niemanden hier. das heiÃt, ich könnte nicht mal zur not bei jemanden unterkommen. Wenn ich den koffer und die bücher nicht bei mir hätte, wäre es ja kein problem. Leider bin ich dadurch so unflexibel und der koffer ist ausserdem noch kaputt gegangen.
ich dachte, ich hätte Zeit bis ende september, nicht aber bis übermorgen. und das sagt sie mir gestern.
weil ich nicht freudestahlend in die küche gesprungen bin und mir angehört habe, wie es ihr so am tag ergangen ist.
wie schon erwähnt gurkt sie in letzter zeit pausenlos im facebook herum. und obwohl ich ihr gesagt hatte, dass ich lernen muss, rief sie mich alle paar minuten zu sich, um mir irgendwelche karikaturen anzuschauen, die sie bei facebook geteilt hat. erst als sie keine neuen bilder mehr gefunden hatte, meinte sie oh es tut ihr leid, ich muss doch lernen. tja. privatsphäre habe ich ja auch irgendwie nicht. wenn ich auÃer haus bin, kommt sie immer in mein zimmer herein und schaut sich um und nimmt das geschirr weg, was ich abends dort stehen lassen habe. weil ich eben spät esse, wenn ich lerne und wie gesagt vermeide in die küche zu gehen. aber das sieht sie nicht so. sie sagt, ich würde ihre wohnung verpesten und ungeziefer anlocken. weil ich meinen teller dort stehen lassen habe. also mit obst habe ich bstimmt nichts stehen lassen, wegen der obstfliegen. ich lass meine schü
Warum sollte ich hier lügen. Wenn ich mich als etwas oder jemand anderes ausgeben würde, als ich tatsächlich bin, dann könnte ich ja mit den antworten nichts anfangen.
ja unflexibel in dem sinne, dass ich das nicht schleppen kann. der koffer ist schon groà und hat keine rollen mehr und keine griffe mehr. was sollte ich denn machen wenn ich samstag auf der straÃe sitze mit einem koffer und 4 dicken gefüllten ordnern und 5 groÃen büchern?
flexibel bin ich schon, weil andere einen ganzen laster bei sich haben. allein das bad vieler mädels enthält ja schon mehr utensilien als ich je im leben gebraucht habe. das alles habe ich nicht. mein koffer mit den klamotten, einer bettdecke, und einer isomatte. ein paar gegenstände, haufen gewürze (oh ja stimmt...die küche habe ich nicht mitgerechnet. ich besitze ein haufen von gewürzen und linsensorten, verdammt). ja seht....dann ist es also noch eine fette alditüte mit gewürzen.
flexibler wäre in meinem sinne mein rucksack mit meinem laptop und u
IHR LIEBEN, ICH DANKE EUCH HERZLICH FÃR EURE GUTEN KOMMENTARE. DAS ERMUTIGT MICH. ICH HABE GERADE AUCH SCHON EINIGES ÃBER DIE RECHTE UND PFLICHTEN IM UNTERMIETVERHÃLTNIS GELESEN. EINSCHLIEÃLICH § 573c (3), § 573 a und § 549 (2) BGB.
Klar, nun zimmere ich ungern noch weiter hier. der gedanke, dass ich den anspruch nutze, in IHRER wohnung, IHRE eigene küche und IHR bad weiterhin benutze, ist schon recht unangenehm. Ich kann mir vorstellen, wenn ich jemanden in meine Wohnung lasse zum wohnen und der dann plötzlich nicht gehen will und sogar rechtlich darauf anspruch hat, zumindest 14 tage weiter in meiner wohung zu bleiben.....also es würde mich schon fertig machen.
aber es ist einfach blöd. ich suche ja auch gerade schon nach einer wg. Wohungen sind hier in München leider unzumutbar teuer. selbst wgs. das ist schon der hammer. aber sonst gefällt es mir hier ja sehr:)
IHR LIEBEN, ICH DANKE EUCH HERZLICH FÃR EURE GUTEN KOMMENTARE. DAS ERMUTIGT MICH. ICH HABE GERADE AUCH SCHON EINIGES ÃBER DIE RECHTE UND PFLICHTEN IM UNTERMIETVERHÃLTNIS GELESEN. EINSCHLIEÃLICH § 573c (3), § 573 a und § 549 (2) BGB.
Klar, nun zimmere ich ungern noch weiter hier. der gedanke, dass ich den anspruch nutze, in IHRER wohnung, IHRE eigene küche und IHR bad weiterhin benutze, ist schon recht unangenehm. Ich kann mir vorstellen, wenn ich jemanden in meine Wohnung lasse zum wohnen und der dann plötzlich nicht gehen will und sogar rechtlich darauf anspruch hat, zumindest 14 tage weiter in meiner wohung zu bleiben.....also es würde mich schon fertig machen.
aber es ist einfach blöd. ich suche ja auch gerade schon nach einer wg. Wohungen sind hier in München leider unzumutbar teuer. selbst wgs. das ist schon der hammer. aber sonst gefällt es mir hier ja sehr:)
Answer
Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform ( §§ 549 Abs 2 , § 568 Abs 1 BGB).
Eine mündliche Kündigung, Kündigung per SMS, E-Mail oder Telefax ist - da nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechend - gem. § 134 BGB nichtig.
Bei der "Schriftform" ist immer ein Dokument notwendig, dass von allen beteiligten Parteien unterschrieben ist.
Zu beachten: Ein Telefax als Kündigungsschreiben genügt nicht. Ein solches Telefax-Schreiben wird erst dann wirksam, wenn es dem Empfänger im Orginal zugeht, der Zugang per Telefax reicht nicht. Das gilt für alle einseitig empfangbedürftigen Willens-erklärungen, sofern das Gesetz dafür "Schriftform" vorschreibt. BGH 8. Zivilsenat Urteil v. 30.Juli 1997, Az: VIII ZR 244/96
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB.
Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Die Vereinbarung von anderen, insbesondere kürzeren Kündigungsfristen ist mietrechlich untersagt. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. ( § 573 Abs 4 BGB).
Einzelheiten zur Untermiete siehe >>> Untermiete.
Die Kündigung wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs I BGB). Geht die Kündigung dem Empfänger also erst nach dem 15. des Monats zu, so ist sie verspätet, und wird zu dem Ablauf dieses Monats nicht wirksam. Die Kündigung kann aber in eine fristgerechte Kündigung umgedeutet werden
(§ 140 BGB). Dies ist ganz allgemeine Meinung (OLG Frankfurt NJW - RR 90-337). Die Kündigung wird also im darauffolgenden Monat wirsam.
tm
Die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform ( §§ 549 Abs 2 , § 568 Abs 1 BGB).
Eine mündliche Kündigung, Kündigung per SMS, E-Mail oder Telefax ist - da nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprechend - gem. § 134 BGB nichtig.
Bei der "Schriftform" ist immer ein Dokument notwendig, dass von allen beteiligten Parteien unterschrieben ist.
Zu beachten: Ein Telefax als Kündigungsschreiben genügt nicht. Ein solches Telefax-Schreiben wird erst dann wirksam, wenn es dem Empfänger im Orginal zugeht, der Zugang per Telefax reicht nicht. Das gilt für alle einseitig empfangbedürftigen Willens-erklärungen, sofern das Gesetz dafür "Schriftform" vorschreibt. BGH 8. Zivilsenat Urteil v. 30.Juli 1997, Az: VIII ZR 244/96
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB.
Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Die Vereinbarung von anderen, insbesondere kürzeren Kündigungsfristen ist mietrechlich untersagt. Entsprechende Vertragsklauseln sind unwirksam. ( § 573 Abs 4 BGB).
Einzelheiten zur Untermiete siehe >>> Untermiete.
Die Kündigung wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs I BGB). Geht die Kündigung dem Empfänger also erst nach dem 15. des Monats zu, so ist sie verspätet, und wird zu dem Ablauf dieses Monats nicht wirksam. Die Kündigung kann aber in eine fristgerechte Kündigung umgedeutet werden
(§ 140 BGB). Dies ist ganz allgemeine Meinung (OLG Frankfurt NJW - RR 90-337). Die Kündigung wird also im darauffolgenden Monat wirsam.
tm
Schwanger in der 7. Woche und deswegen Mobbing was soll ich tun ich schaff das nicht mehr?
Marie
Hallo ihr lieben bitte helft mir und sagt mir was ich machen soll.Ich arbeite erst seit 1 Monat in dem GroÃunternehmen Fossil naja mir hat der job sehr viel Spaà gemacht, was die Chefin auch gemerkt hat und mir innerhalb von 2 Wochen auf Aushilfe eine 30 Stunden Woche angeboten hat, die ich natürlich dankend genommen habe. Am Montag habe ich ihr gesagt das ich schwanger bin, und seit her werde ich von allen gemobbt und verstoÃen. Vorher war ich beliebt und der gleichen, ich lasse auch keinen hängen das ich schwanger bin ich habe nur dieses mal wahnsinnig angst das Kind zu verlieren obwohl ich noch nie eine FG hatte und schon eine Tochter von 2 Jahren habe. Ich muss jetzt jeden Tag arbeiten und meistens von 11-20.30 oder früher . Naja so weit so gut jetzt hat meine Chefin gestern ja versucht mich umzustimmen wieder auf 400 Euro Basis zu arbeiten was ich natürlich abgelehnt habe, da ich das Geld erst recht jetzt brauche, die Antwort darauf, du weiÃt aber schon das die anderen dich dafür nicht sehr freudig behandeln werden, wenn sie wegen dir Ãberstunden machen müssen nur weil du zum Arzt oder der gleichen musst . Mein Arzt hat gesagt er würde mir beschäftigunsverbot geben was natürlich richtig böse wäre denen gegenüber und mir zugute kommen würde weil ich wirklich darunter leide und gestern fast umgekippt bin -.- nur leider bin ich erst in der 7 Woche und er meinte das geht erst ab dem 3 Monat ws soll ich tun . Geredet habe ich schon mit allen bringt gar nichts 2 von 13 halten zu mir und denen macht es nichts das sie vielleicht mehr arbeiten müssten wegen mir die anderen lassen es wortwörtlich an mir aus ... Manche meinten sogar es sei Absicht gewesen den Vertrag habe ich am 12.November unterschrieben und der Zeitpunkt für die Zeugung musste laut Fa der 15.11 gewesen sein also wie soll ich das absichtlich gemacht haben??
PS: Ich habe in dem Monat alles gegeben deswegen auch nach 2 Wochen die Teilzeitstelle usw ich mache einen groÃen Umsatz habe sogar des öfteren von Kunden 5-20 Euro so bekommen, und das wusste meine Chefin ich habe niemanden gezeigt hey ich bin schwanger ihr seit jetzt die benachteiligten, das Problem ist nur ich muss bis 20 Uhr arbeiten da hat kein Arzt offen :/ wenn ich gehen muss .hilft mir bitte
@Paul: Was heiÃt über das und das reden das ist ganz sicher nicht witzig und ich schreibe das hier auch nicht um was zu erfinden oder der gleichen da ist meine Zeit zu schade echt !!! Ich frage nach Lösungen wie zb. Arbeitsverbot etz.
Ich habe einen befristeten Vertrag habe ich je davon geschrieben das ich einen unbefristeten habe ?????
Ich habe einen befristeten Vertrag habe ich je davon geschrieben das ich einen unbefristeten habe ?????
Answer
Lasse dich die 9 Monate Krank Schreiben wegen Mobbing und der Gefahr für das Kind.Warum willst du auf die Rücksicht nehmen?Nach dem du Krank geschrieben bis stellst du beim Arbeitsgericht Klage ein.Da zu brauchtest du nicht mal einen Anwalt und die Gerichts kosten sind Kostenlos.Du kannst einen Formlosen Antrag Einreichen mit der Begründung das durch die Personen 1234 mit dem Hinweis das dich schon im Vorfeld von der Geschäftsleitung darauf hingewiesen wurdest.Durch den Mobbing und der Krankschreibung Forderst du den Vollen Lohnausgleich.
Lasse dich die 9 Monate Krank Schreiben wegen Mobbing und der Gefahr für das Kind.Warum willst du auf die Rücksicht nehmen?Nach dem du Krank geschrieben bis stellst du beim Arbeitsgericht Klage ein.Da zu brauchtest du nicht mal einen Anwalt und die Gerichts kosten sind Kostenlos.Du kannst einen Formlosen Antrag Einreichen mit der Begründung das durch die Personen 1234 mit dem Hinweis das dich schon im Vorfeld von der Geschäftsleitung darauf hingewiesen wurdest.Durch den Mobbing und der Krankschreibung Forderst du den Vollen Lohnausgleich.
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