HACKI & se
Das steht im Report newsletter des BR zur Sendung am 26.01.2009 um 21.45 Uhr.
Gerichtsvollzieher statt Rettungsschirm
Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen
Beschreibung Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist deutsches Insolvenzrecht!
Weitere Frage: Weshalb lässt man den Insolvenzverwaltern, die ja gute Gebühren aus der Verwaltung kassieren, so viel Zeit, um eine Insolvenz abzuwickeln.
Weitere, hier vermisste Infos, wird die Sendung am Montag sicher bringen.
Porky, schau Dir den focus Link von Darki an, lies des Beitrag von TM und mh sowie den letzten Satz von ---------- und vor allem den am Montag, 26.01. Bericht in der ARD.
Wir haben das, was ein Japanischer Autohersteller in seiner Werbung proklamiert: "Nichts ist unmöglich" schon lange in unserem Staat.
Wie schnell die Herrschenden, die dem uneingeschränkten Kapitalismus frönen, sozialistische Merkmale annehmen, indem sie selbst verursachte Verluste der Allgemeinheit aufbürden wollen, sieht man an der Bankenkrise überdeutlich.
Gerade dort spielen sich die Verursacher pietätlos als heroische Retter auf.
Für alle, die diese Sendung verpasst haben, hier der Link:
http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/report-gerichtsvollzieher-insolvenz-ID1232712933296.xml
Answer
Ist doch nich neu wird doch regelmäÃig gemacht !
Immer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Max Liebermann, bekannter deutscher Maler, hat mal gesagt, in einem anderen Zusammenhang: 'Ich kann nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.'"
Harte Worte, die man erst einordnen kann, wenn man weiÃ, was Uwe Trautmann widerfahren ist. Er soll insgesamt 3.700 Euro Lohn zurückzahlen. Geld für viereinhalb Monate Arbeit. Und das kommt so: Hier in diesem ehemaligen Asylbewerberheim, in der Nähe von Gera, hat er als Angestellter einer Wachfirma gearbeitet. Das Ganze für einen Minilohn von 4,32 Euro die Stunde. Ein Lohn, mit dem er sich gerade so über Wasser halten konnte. Mitte vergangenen Jahres meldet seine Firma dann Insolvenz an. Mit Uwe Trautmann stehen mehr als 100 Beschäftigte auf der StraÃe. Und nun fordert der Insolvenzverwalter das sauer verdiente Geld der letzten Monate zurück.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Das wühlt mich ziemlich stark auf. Denn das ist ein Betrag, wenn ich den zurückzahlen muss, das war's dann. Da wird der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen ..."
Frage: "Und das eigentlich, weil sie regulär gearbeitet haben."
"Weil ich regulär, sauber, pünktlich meiner Arbeit nachgegangen bin, in einer schweren Zeit zur Firma gehalten habe und meinen Lohn bekommen habe, im Endeffekt auch. Und jetzt kommt jemand und will den von mir wiederhaben."
Der Schock kommt per Post: Anfang Februar stellt sich ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter vor und ficht den Lohn von Uwe Trautmann an. Sollte der ehemalige Wachmann nicht innerhalb der nächsten Wochen 3.700 Euro zahlen, würde er verklagt. Ãhnliche Schreiben erhalten offenbar rund 100 ehemalige Mitarbeiter der Wachfirma. Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Was für Uwe Trautmann und seine Kollegen jetzt zum Problem wird, resultiert aus der Insolvenzordnung, die im Jahr 1999 reformiert worden war. Davor war Arbeitslohn generell vor Anfechtungen geschützt. Danach ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis haben, Lohn zurückzahlen müssen. Und zwar dann, wenn das Geld in den letzten drei Monaten vor der Pleite überwiesen wurde.
Eigentlich wollte man damit unrechtmäÃige Zahlungen kurz vor Toresschluss zurückholen, doch in Gera richtet sich die Gesetzeslage nun voll gegen die Lohnempfänger. So wie bei Heiner Conrad.
O-Ton: Heiner Conrad
"Ich kriege diesen Brief. Ich habe erst mal nicht verstanden, was man von mir will. Ich habe mir das durchgelesen. Das kann doch nicht sein."
Der Schreck sitzt tief, als er begreift, dass der Konkursverwalter von ihm 3.300 Euro fordert. Als Heiner Conrad sich weigert, landet die ganze Sache vor Gericht. Mit fatalen Folgen. Die Richterin vom Amtsgericht in Gera entscheidet: Heiner Conrad soll 80 Prozent seines Lohns zurückgeben. Für ihn eine finanzielle Katastrophe.
O-Ton: Heiner Conrad
"Das sind bei mir ca. 600 Arbeitsstunden, für die ich keinen Lohn erhalte, und da ich noch Zinsen auf den Basiszinssatz zurückzahlen muss, bezahle ich sozusagen für meine eigene Arbeit noch mit drauf. Und ich weià nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist."
Frage: "Wie empfinden Sie denn dass?"
"Als ungerecht. Kurz und knapp ungerecht."
Die Begründung des Gerichts lautet: Heiner Conrad habe unter anderem wegen verspäteter Lohnzahlungen Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit seiner Firma gehabt. Stimmt nicht, sagt Heiner Conrad: Der Belegschaft wurde vom Geschäftsführer bis zum Schluss Hoffnung gemacht.
O-Ton: Heiner Conrad
"Mir war klar: Da das alles neu aufgebaut worden war, groÃe Summen geflossen sind, wurde viel Geld benötigt. Und er sagte: 'Es kommt immer wieder Geld rein.' Darauf habe ich mich verlassen."
"Sie wussten nicht, dass er zahlungsunfähig ist?"
"Nein, definitiv nicht."
O-Ton: Uwe Trautmann
"Wenn mir der Arbeitgeber meinen Lohn im Februar um acht Cent erhöht und mir einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01. April gibt, ja muss ich dann darauf schlieÃen, dass er insolvent ist. Im Gegenteil."
Wir wollen wissen, warum in diesem Fall so gehandelt wird. Hier in dieser Villa sitzt der Insolvenzverwalter. Grundsätzlich hatte er sich zu einem Interview schon bereit erklärt, doch dann macht er einen Rückzieher. In einem Fax heiÃt es, man fühle sich im Recht, die Problematik sei jedoch zu kompliziert, sie in einem Fernsehbeitrag darzustellen. Ein krasser Einzelfall? - Von wegen. Beim sächsischen DGB beispielsweise sind mittlerweile vier vergleichbare Fälle bekannt. Sollten weitere Gerichte die Lohnanfechtungen bestätigen, hätte das folgenschwere Auswirkungen auf Betriebe in ganz Deutschland.
O-Ton: Jürgen Baumann, DGB-Rechtsschutz Sachsen
"Wenn sie den Insolvenzverwaltern folgen, müsste man alle Arbeitnehmer bundesweit in Kenntnis setzen, dass bei einer verzögerten Lohnzahlung, sofort de facto selbst gekündigt wird oder die Arbeitskraft sofort zurückgehalten wird. Oder man eben schauen muss, dass man vielleicht sogar selbst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellt. Das sind aber alles Dinge, die eigentlich so keiner will."
Wir fragen nach - im Bundesministerium der Justiz. Die Ministerin gibt kein Interview, sondern lässt schriftlich erklären, der Arbeitnehmer sei aus ihrer Sicht ausreichend geschützt. SchlieÃlich könne er ja Konkursgeld beantragen. Das deckt jedoch die geschilderten Rückzahlungsforderungen nicht ab. Der Fall zieht Kreise. Angesichts der jetzigen Situation fordert die Opposition gar, dass in den strittigen Punkten das Gesetz überdacht werden muss.
O-Ton: Bodo Ramelow, Die Linke
"Löhne müssen tabu sein. Die besondere Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben müssen dem gesetzlichen Schutz unterstellt sein. Wenn Löhne gezahlt sind, sind sie nicht mehr anfechtbar, mit einer einzigen Ausnahme: wenn sie unrechtmäÃig gezahlt sein sollten. Dann ist aber der Insolvenzverwalter in der Beweis- und Darlegungspflicht und so müssen wir die Rechtsordnung wieder herstellen."
Wir besuchen noch mal Uwe Trautmann in Gera. In der Zwischenzeit hat er wieder Post bekommen vom Insolvenzverwalter. Darin steht, er solle für die Lohnrückzahlung von 3.700 Euro seine Ersparnisse auflösen: Doch welche?
O-Ton: Uwe Trautmann
"Bei einem Stundenlohn von 4,32 Euro. Da kann man sich kein Vermögen ansparen."
"Was geht in Ihnen vor, wenn Sie das dann lesen?"
"Die blanke Wut. Die blanke Wut, dass das in Deutschland überhaupt möglich ist."
Zuletzt aktualisiert: 14. August 2007, 00:30 Uhr
Ist doch nich neu wird doch regelmäÃig gemacht !
Immer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Max Liebermann, bekannter deutscher Maler, hat mal gesagt, in einem anderen Zusammenhang: 'Ich kann nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.'"
Harte Worte, die man erst einordnen kann, wenn man weiÃ, was Uwe Trautmann widerfahren ist. Er soll insgesamt 3.700 Euro Lohn zurückzahlen. Geld für viereinhalb Monate Arbeit. Und das kommt so: Hier in diesem ehemaligen Asylbewerberheim, in der Nähe von Gera, hat er als Angestellter einer Wachfirma gearbeitet. Das Ganze für einen Minilohn von 4,32 Euro die Stunde. Ein Lohn, mit dem er sich gerade so über Wasser halten konnte. Mitte vergangenen Jahres meldet seine Firma dann Insolvenz an. Mit Uwe Trautmann stehen mehr als 100 Beschäftigte auf der StraÃe. Und nun fordert der Insolvenzverwalter das sauer verdiente Geld der letzten Monate zurück.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Das wühlt mich ziemlich stark auf. Denn das ist ein Betrag, wenn ich den zurückzahlen muss, das war's dann. Da wird der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen ..."
Frage: "Und das eigentlich, weil sie regulär gearbeitet haben."
"Weil ich regulär, sauber, pünktlich meiner Arbeit nachgegangen bin, in einer schweren Zeit zur Firma gehalten habe und meinen Lohn bekommen habe, im Endeffekt auch. Und jetzt kommt jemand und will den von mir wiederhaben."
Der Schock kommt per Post: Anfang Februar stellt sich ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter vor und ficht den Lohn von Uwe Trautmann an. Sollte der ehemalige Wachmann nicht innerhalb der nächsten Wochen 3.700 Euro zahlen, würde er verklagt. Ãhnliche Schreiben erhalten offenbar rund 100 ehemalige Mitarbeiter der Wachfirma. Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Was für Uwe Trautmann und seine Kollegen jetzt zum Problem wird, resultiert aus der Insolvenzordnung, die im Jahr 1999 reformiert worden war. Davor war Arbeitslohn generell vor Anfechtungen geschützt. Danach ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis haben, Lohn zurückzahlen müssen. Und zwar dann, wenn das Geld in den letzten drei Monaten vor der Pleite überwiesen wurde.
Eigentlich wollte man damit unrechtmäÃige Zahlungen kurz vor Toresschluss zurückholen, doch in Gera richtet sich die Gesetzeslage nun voll gegen die Lohnempfänger. So wie bei Heiner Conrad.
O-Ton: Heiner Conrad
"Ich kriege diesen Brief. Ich habe erst mal nicht verstanden, was man von mir will. Ich habe mir das durchgelesen. Das kann doch nicht sein."
Der Schreck sitzt tief, als er begreift, dass der Konkursverwalter von ihm 3.300 Euro fordert. Als Heiner Conrad sich weigert, landet die ganze Sache vor Gericht. Mit fatalen Folgen. Die Richterin vom Amtsgericht in Gera entscheidet: Heiner Conrad soll 80 Prozent seines Lohns zurückgeben. Für ihn eine finanzielle Katastrophe.
O-Ton: Heiner Conrad
"Das sind bei mir ca. 600 Arbeitsstunden, für die ich keinen Lohn erhalte, und da ich noch Zinsen auf den Basiszinssatz zurückzahlen muss, bezahle ich sozusagen für meine eigene Arbeit noch mit drauf. Und ich weià nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist."
Frage: "Wie empfinden Sie denn dass?"
"Als ungerecht. Kurz und knapp ungerecht."
Die Begründung des Gerichts lautet: Heiner Conrad habe unter anderem wegen verspäteter Lohnzahlungen Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit seiner Firma gehabt. Stimmt nicht, sagt Heiner Conrad: Der Belegschaft wurde vom Geschäftsführer bis zum Schluss Hoffnung gemacht.
O-Ton: Heiner Conrad
"Mir war klar: Da das alles neu aufgebaut worden war, groÃe Summen geflossen sind, wurde viel Geld benötigt. Und er sagte: 'Es kommt immer wieder Geld rein.' Darauf habe ich mich verlassen."
"Sie wussten nicht, dass er zahlungsunfähig ist?"
"Nein, definitiv nicht."
O-Ton: Uwe Trautmann
"Wenn mir der Arbeitgeber meinen Lohn im Februar um acht Cent erhöht und mir einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01. April gibt, ja muss ich dann darauf schlieÃen, dass er insolvent ist. Im Gegenteil."
Wir wollen wissen, warum in diesem Fall so gehandelt wird. Hier in dieser Villa sitzt der Insolvenzverwalter. Grundsätzlich hatte er sich zu einem Interview schon bereit erklärt, doch dann macht er einen Rückzieher. In einem Fax heiÃt es, man fühle sich im Recht, die Problematik sei jedoch zu kompliziert, sie in einem Fernsehbeitrag darzustellen. Ein krasser Einzelfall? - Von wegen. Beim sächsischen DGB beispielsweise sind mittlerweile vier vergleichbare Fälle bekannt. Sollten weitere Gerichte die Lohnanfechtungen bestätigen, hätte das folgenschwere Auswirkungen auf Betriebe in ganz Deutschland.
O-Ton: Jürgen Baumann, DGB-Rechtsschutz Sachsen
"Wenn sie den Insolvenzverwaltern folgen, müsste man alle Arbeitnehmer bundesweit in Kenntnis setzen, dass bei einer verzögerten Lohnzahlung, sofort de facto selbst gekündigt wird oder die Arbeitskraft sofort zurückgehalten wird. Oder man eben schauen muss, dass man vielleicht sogar selbst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellt. Das sind aber alles Dinge, die eigentlich so keiner will."
Wir fragen nach - im Bundesministerium der Justiz. Die Ministerin gibt kein Interview, sondern lässt schriftlich erklären, der Arbeitnehmer sei aus ihrer Sicht ausreichend geschützt. SchlieÃlich könne er ja Konkursgeld beantragen. Das deckt jedoch die geschilderten Rückzahlungsforderungen nicht ab. Der Fall zieht Kreise. Angesichts der jetzigen Situation fordert die Opposition gar, dass in den strittigen Punkten das Gesetz überdacht werden muss.
O-Ton: Bodo Ramelow, Die Linke
"Löhne müssen tabu sein. Die besondere Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben müssen dem gesetzlichen Schutz unterstellt sein. Wenn Löhne gezahlt sind, sind sie nicht mehr anfechtbar, mit einer einzigen Ausnahme: wenn sie unrechtmäÃig gezahlt sein sollten. Dann ist aber der Insolvenzverwalter in der Beweis- und Darlegungspflicht und so müssen wir die Rechtsordnung wieder herstellen."
Wir besuchen noch mal Uwe Trautmann in Gera. In der Zwischenzeit hat er wieder Post bekommen vom Insolvenzverwalter. Darin steht, er solle für die Lohnrückzahlung von 3.700 Euro seine Ersparnisse auflösen: Doch welche?
O-Ton: Uwe Trautmann
"Bei einem Stundenlohn von 4,32 Euro. Da kann man sich kein Vermögen ansparen."
"Was geht in Ihnen vor, wenn Sie das dann lesen?"
"Die blanke Wut. Die blanke Wut, dass das in Deutschland überhaupt möglich ist."
Zuletzt aktualisiert: 14. August 2007, 00:30 Uhr
Wie verräterisch kann eine Stimme sein?
Q. Am 16. November 1985 ereignet sich gegen 20 Uhr 30 folgendes Gewaltverbrechen: in der Schwanthalerstr. in München versucht ein junger Mann mit Kapuze und verwahrlostem Aussehen der 26 Jahre jungen Frau Marlies ihre Handtasche zu entreissen. Sie wehrt sich heftig dagegen und rennt zu einer nahestehenden Telefonzelle, drückt den Notrufschalter nach unten, ein Polizeibeamter meldet sich mit: "Hier Notruf, was kann ich für Sie tun?" Der Täter gelangt in die Telefonzelle rein, hält ein Fleischermesser in der rechten Hand, der Telefonhörer fällt runter. Es kommt zu einem Kampf auf Leben und Tod, Kampfesschreie sind zu hören, darunter die Stimme des Täters: "Ich steche dich ab und mache dich friedhofsreif, du Miststück!" 3Mal sticht der Täter auf sein Opfer ein, bei jedem Stich ist ein aufstöhnendes, abgehetztes, weibliches Geräusch zu vernehmen, das aus der Tiefe ihres Bauchinneren kommt. Die Telefonzelle ist so blutverschmiert wie ein Schlachthof. Der Täter dreht sich um, wirft das Messer in eine Ecke und geht immer schneller vom Tatort weg. Blaulicht von Einsatzfahrzeugen sind zu sehen, die gleich diese Telefonzelle erreichen werden. Marlies wird ins Klinikum Rechts der Isar gebracht, Notoperation, die Ãrzte kämpfen 3 Tage um das Leben dieser Patientin. Die Mutter des Opfers bewacht das Krankenbett, zusammen mit den Kindern, (Rebecca und Giuseppa), des Opfers, die 1 und 3 Jahre zu diesem Zeitpunkt alt sind, sie sollen sich in Ruhe von ihrer Mutter verabschieden können. Der Kindsvater Frank ist vor 4 Monaten bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Marlies überlebt!
Die Polizei veröffentlicht das aufgezeichnete Band dieses Notrufs mit der piepsigen, weibischen Stimme des Täters, der einen fränkischen Dialekt hat. Doch ohne Erfolg.
Am 12 August 2008 bekommt Marlies einen Anruf auf ihren Anrufbeantworter während ihrer Abwesenheit. Es meldet sich ein Gernot Hasendorf von der Noto-Klassenlotterie, der ihr ein Lotterieabonnement verkaufen will. Er läÃt seine Telefonnummer zurück. Marlies hört sich diese Ansage mehrfach an, immer wieder, denn diese Stimme hat sie schon mal gehört, kurz bevor sie das BewuÃtsein verlor und auf der Intensivsation aufwachte. Viele Jahre her, genauer 23 Jahre, aber das Trauma ist geblieben. Sie entschlieÃt sich die Polizei einzuschalten. Kommissar Günther Trautmann vom Landeskriminalamt Bayern hat eine Idee: er will die beiden Stimmen vom damaligen Notruf und von diesem Verkäufer in deren Profil von einem Spezialisten vergleichen lassen, denn das Stimmenprofil ist so einzigartig wie der Fingerabdruck. Der Vergleich ist positiv!
Und jetzt?
Die Polizei veröffentlicht das aufgezeichnete Band dieses Notrufs mit der piepsigen, weibischen Stimme des Täters, der einen fränkischen Dialekt hat. Doch ohne Erfolg.
Am 12 August 2008 bekommt Marlies einen Anruf auf ihren Anrufbeantworter während ihrer Abwesenheit. Es meldet sich ein Gernot Hasendorf von der Noto-Klassenlotterie, der ihr ein Lotterieabonnement verkaufen will. Er läÃt seine Telefonnummer zurück. Marlies hört sich diese Ansage mehrfach an, immer wieder, denn diese Stimme hat sie schon mal gehört, kurz bevor sie das BewuÃtsein verlor und auf der Intensivsation aufwachte. Viele Jahre her, genauer 23 Jahre, aber das Trauma ist geblieben. Sie entschlieÃt sich die Polizei einzuschalten. Kommissar Günther Trautmann vom Landeskriminalamt Bayern hat eine Idee: er will die beiden Stimmen vom damaligen Notruf und von diesem Verkäufer in deren Profil von einem Spezialisten vergleichen lassen, denn das Stimmenprofil ist so einzigartig wie der Fingerabdruck. Der Vergleich ist positiv!
Und jetzt?
Answer
Ich ordne die Geschichte vorsichtshalber mal in diese Schublade:
http://www.arte.tv/de/kunst-musik/Es-war-einmal/718636,CmC=726210.html
Ich ordne die Geschichte vorsichtshalber mal in diese Schublade:
http://www.arte.tv/de/kunst-musik/Es-war-einmal/718636,CmC=726210.html
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