Jumat, 07 Maret 2014

Geblitzt mit Helm Foto ist recht pixelig!?




Benblack


So ich wurde in einem Industriegebiet innerorts geblitzt! 50 waren erlaubt und 100 wurden mir angelastet. Heist genau 280⬠4 punkte 1 monat lappen weg!
War mit dem Motorrad unterwegs! Das Bild ist recht bescheiden aber meine recht auffälige nase erkennt man.
Bin so schnell gefahren weil ich ich von einem vorstellungsgespräch gekommen bin und eine zusage bekommen habe! leider brauch ich für diese arbeit einen führerschein!
Ich habe ihnen geschrieben das ich es nicht war und auch nicht weià wer gefahren ist( zeugnissverweigerungsrecht....) Helm und kleidung habe ich getauscht! weil ich denke die werden mich mal besuchen kommen!
So bitte keine moralapostel da spielen keine kinder! und ist alles sehr einsichtig...

Bekomme ich eine extra strafe wenn ich eine falschaussage gemacht habe ( muss mich ja nicht selber belasten oder)?

DANKE
Bitte nur funfierte aussagen von geschädigten!
Da ist wohl so ein grüner aus seinem auto gesrungen und hat mein kennzeichen aufgeschrieben!



Answer
Erst mal eine kleine Berichtigung, es sind nur 200 Euro BuÃgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot hinzu kommen allerdings 20⬠Verwaltungsgebühr +3,50⬠Porto. wenn es 50km/h zuschnell waren.
Du hast in der Tabelle bei 51km/h geschaut, und dort wären es 2 Monate Fahrverbot.
http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922

Falls Du gefragt werden solltest warum Du so schnell gefahren bist, solltest Du dich hüten etwas zu dem Thema zu sagen, sonst könnte schnell Vorsatz daraus werden, sprich es wird sehr schnell viel teurer. Die BuÃgeldsätze gelten bei Fahrlässigkeit, ist also der Mindestsatz. Sollte es zu einer Unterhaltung mit den Cops kommen, dann über das warum kein Wort verlieren. Bei der Höhe der Ãberschreitung nehmen schon einige BuÃgeldstellen gern Vorsatz an.

Wenn Du dich auf einem verpixelten Bild schon gut selber erkennst, fürchte ich, dann erkennen dich die Cops auf einem Bild bessere Qualität auch. Du kannst natürlich, ich würde es jedenfalls versuchen, den Cops aus dem Weg zu gehen. Nicht an die Türe gehen, nicht auf Einladungen zu einem Gespräch reagieren. Kontakt vermeiden. Du kannst natürlich sämtliche Vorwürfe leugnen, lügen das Münchhausen vor Neid erblasst. Du kannst sagen Du hättest mit jemand das Mopped getauscht, es sei ein anderes Mopped auf dem Bild und das Kennzeichen sei falsch aufgeschrieben worden. Alles völlig legitim und dein gutes Recht.

Was Du keinesfalls machen darfst, eine konkrete Person nennen die nicht gefahren ist. Dann machst Du dich strafbar, dagegen ist die Ordnungswidrigkeit ein Klacks.

Erreichen dich die Cops nicht, dann werden sie in der Nachbarschaft nachfragen ob jemand den Fahrer kennt, da wäre es gut wenn die Nachbarn eine Sehschwäche hätten. Zum Schluss bleibt noch der Abgleich mit dem Passbild.

Wenn es gut läuft für dich, dann wird das Verfahren eingestellt. Eine Fahrtenbuchauflage ist allerdings möglich. Ob es kommt? Einige BuÃgeldstelle ordnen schnell eines an, andere nicht.

Wirst Du allerdings "überführt", dann dürfte das Fahrverbot ein Problem darstellen. Hier könntest Du versuchen gegen eine Erhöhung des BuÃgeld ( verdoppel ) abzuwenden. In manchen Gebieten geht es ganz einfach wenn der Führerschein beruflich gebraucht wird, in Bayern zu 99% nicht.

Falls Du das Fahrverbot antreten musst, hast Du, wenn es das erste Fahrverbot innerhalb von 2 Jahren ist, 4 Monate Zeit nach Rechtskraft, den Schein abzugeben. Kann mit Einsprüchen gegen den BuÃgeldbescheid noch etwas verzögert werden. Wenn z.B. Weihnachten/ Neujahr Urlaub ist.

Und ein kleiner Hinweis noch, solltest Du innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h zuviel auf der Uhr erwischt werden, droht wieder ein Fahrverbot. Sogar bei 3X mehr als +20km/h reicht für ein Fahrverbot aus. Also etwas weniger am Gashahn ziehen.

Ups, jetzt habe ich doch geantwortet obwohl ich kein Geschädigter bin ;-)

@ascalon2607
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Beim messen in zwei Richtungen können beide Kameras ausgelöst werden, ist nur ein Knopfdruck, oder das Kennzeichen wird ganz profan aufgeschrieben.

Hilfe mit Wortarten...?




LF Turco


Ist '' von '' eine Präposition???


Answer
Ja, âvonâ ist eine Präposition.
Woran erkennt man das?
âvonâ gehört zu den nicht flektierenden Wortarten, d.h. das Wort wird im Gegensatz zu Substantiven, Adjektiven und Verben nicht gebeugt.
Im Gegensatz zu Adverbien (z.B. âoftâ) kann es nicht alleine links vom gebeugten Verb stehen.
(1) Oft kam Peter von München.
(2) Falsch: Von kam Peter oft München.
Präpositionen ziehen immer einem bestimmten Fall nach sich.
Bei âvonâ ist das der Dativ.
(3) Peter kam von dem Fest.
(4) Falsch: Peter kam von das Fest.
Von der Bedeutung her können u. a. folgende Gebrauchsweisen unterschieden werden:
a)räumlich: Peter kam von München.
b)zeitlich: Die Ausstellung ist von 9 bis 18 Uhr geöffnet.
c)Art und Weise: Er ist ein Mann von sehr zweifelhaftem Ruf. Eine Mauer von drei Meter Höhe
d)In passivischen Sätzen gibt eine Präpositionalphrase mit âvonâ das Agens (logisches Subjekt) des Satzes an: Der Mann wurde von dem Hund gebissen.
e)Urheber: Ein Bild von Picasso.
f)Besitzer: Das Haus von Peter.
g)Teil des Namens von Adligen: Peter von Polenz



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