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HACKI & se
Das steht im Report newsletter des BR zur Sendung am 26.01.2009 um 21.45 Uhr.
Gerichtsvollzieher statt Rettungsschirm
Wenn Arbeiter ihren Lohn zurückzahlen müssen
Beschreibung Die Mitarbeiter einer kleinen Druckerei in Franken können es nicht fassen. Bis zum Schluss haben sie ihrem insolventen Betrieb die Treue gehalten, sogar verspätete Lohnzahlungen in Kauf genommen. Und genau dafür werden sie jetzt bestraft. Weil sie von der Krise ihres Arbeitgebers wussten, sollen sie drei Monate ihres Gehalts zurückzahlen. Das ist ein Wahnsinn? Nein, das ist deutsches Insolvenzrecht!
Weitere Frage: Weshalb lässt man den Insolvenzverwaltern, die ja gute Gebühren aus der Verwaltung kassieren, so viel Zeit, um eine Insolvenz abzuwickeln.
Weitere, hier vermisste Infos, wird die Sendung am Montag sicher bringen.
Porky, schau Dir den focus Link von Darki an, lies des Beitrag von TM und mh sowie den letzten Satz von ---------- und vor allem den am Montag, 26.01. Bericht in der ARD.
Wir haben das, was ein Japanischer Autohersteller in seiner Werbung proklamiert: "Nichts ist unmöglich" schon lange in unserem Staat.
Wie schnell die Herrschenden, die dem uneingeschränkten Kapitalismus frönen, sozialistische Merkmale annehmen, indem sie selbst verursachte Verluste der Allgemeinheit aufbürden wollen, sieht man an der Bankenkrise überdeutlich.
Gerade dort spielen sich die Verursacher pietätlos als heroische Retter auf.
Für alle, die diese Sendung verpasst haben, hier der Link:
http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/report-gerichtsvollzieher-insolvenz-ID1232712933296.xml
Answer
Ist doch nich neu wird doch regelmäÃig gemacht !
Immer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Max Liebermann, bekannter deutscher Maler, hat mal gesagt, in einem anderen Zusammenhang: 'Ich kann nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.'"
Harte Worte, die man erst einordnen kann, wenn man weiÃ, was Uwe Trautmann widerfahren ist. Er soll insgesamt 3.700 Euro Lohn zurückzahlen. Geld für viereinhalb Monate Arbeit. Und das kommt so: Hier in diesem ehemaligen Asylbewerberheim, in der Nähe von Gera, hat er als Angestellter einer Wachfirma gearbeitet. Das Ganze für einen Minilohn von 4,32 Euro die Stunde. Ein Lohn, mit dem er sich gerade so über Wasser halten konnte. Mitte vergangenen Jahres meldet seine Firma dann Insolvenz an. Mit Uwe Trautmann stehen mehr als 100 Beschäftigte auf der StraÃe. Und nun fordert der Insolvenzverwalter das sauer verdiente Geld der letzten Monate zurück.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Das wühlt mich ziemlich stark auf. Denn das ist ein Betrag, wenn ich den zurückzahlen muss, das war's dann. Da wird der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen ..."
Frage: "Und das eigentlich, weil sie regulär gearbeitet haben."
"Weil ich regulär, sauber, pünktlich meiner Arbeit nachgegangen bin, in einer schweren Zeit zur Firma gehalten habe und meinen Lohn bekommen habe, im Endeffekt auch. Und jetzt kommt jemand und will den von mir wiederhaben."
Der Schock kommt per Post: Anfang Februar stellt sich ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter vor und ficht den Lohn von Uwe Trautmann an. Sollte der ehemalige Wachmann nicht innerhalb der nächsten Wochen 3.700 Euro zahlen, würde er verklagt. Ãhnliche Schreiben erhalten offenbar rund 100 ehemalige Mitarbeiter der Wachfirma. Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Was für Uwe Trautmann und seine Kollegen jetzt zum Problem wird, resultiert aus der Insolvenzordnung, die im Jahr 1999 reformiert worden war. Davor war Arbeitslohn generell vor Anfechtungen geschützt. Danach ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis haben, Lohn zurückzahlen müssen. Und zwar dann, wenn das Geld in den letzten drei Monaten vor der Pleite überwiesen wurde.
Eigentlich wollte man damit unrechtmäÃige Zahlungen kurz vor Toresschluss zurückholen, doch in Gera richtet sich die Gesetzeslage nun voll gegen die Lohnempfänger. So wie bei Heiner Conrad.
O-Ton: Heiner Conrad
"Ich kriege diesen Brief. Ich habe erst mal nicht verstanden, was man von mir will. Ich habe mir das durchgelesen. Das kann doch nicht sein."
Der Schreck sitzt tief, als er begreift, dass der Konkursverwalter von ihm 3.300 Euro fordert. Als Heiner Conrad sich weigert, landet die ganze Sache vor Gericht. Mit fatalen Folgen. Die Richterin vom Amtsgericht in Gera entscheidet: Heiner Conrad soll 80 Prozent seines Lohns zurückgeben. Für ihn eine finanzielle Katastrophe.
O-Ton: Heiner Conrad
"Das sind bei mir ca. 600 Arbeitsstunden, für die ich keinen Lohn erhalte, und da ich noch Zinsen auf den Basiszinssatz zurückzahlen muss, bezahle ich sozusagen für meine eigene Arbeit noch mit drauf. Und ich weià nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist."
Frage: "Wie empfinden Sie denn dass?"
"Als ungerecht. Kurz und knapp ungerecht."
Die Begründung des Gerichts lautet: Heiner Conrad habe unter anderem wegen verspäteter Lohnzahlungen Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit seiner Firma gehabt. Stimmt nicht, sagt Heiner Conrad: Der Belegschaft wurde vom Geschäftsführer bis zum Schluss Hoffnung gemacht.
O-Ton: Heiner Conrad
"Mir war klar: Da das alles neu aufgebaut worden war, groÃe Summen geflossen sind, wurde viel Geld benötigt. Und er sagte: 'Es kommt immer wieder Geld rein.' Darauf habe ich mich verlassen."
"Sie wussten nicht, dass er zahlungsunfähig ist?"
"Nein, definitiv nicht."
O-Ton: Uwe Trautmann
"Wenn mir der Arbeitgeber meinen Lohn im Februar um acht Cent erhöht und mir einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01. April gibt, ja muss ich dann darauf schlieÃen, dass er insolvent ist. Im Gegenteil."
Wir wollen wissen, warum in diesem Fall so gehandelt wird. Hier in dieser Villa sitzt der Insolvenzverwalter. Grundsätzlich hatte er sich zu einem Interview schon bereit erklärt, doch dann macht er einen Rückzieher. In einem Fax heiÃt es, man fühle sich im Recht, die Problematik sei jedoch zu kompliziert, sie in einem Fernsehbeitrag darzustellen. Ein krasser Ein
Ist doch nich neu wird doch regelmäÃig gemacht !
Immer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Max Liebermann, bekannter deutscher Maler, hat mal gesagt, in einem anderen Zusammenhang: 'Ich kann nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.'"
Harte Worte, die man erst einordnen kann, wenn man weiÃ, was Uwe Trautmann widerfahren ist. Er soll insgesamt 3.700 Euro Lohn zurückzahlen. Geld für viereinhalb Monate Arbeit. Und das kommt so: Hier in diesem ehemaligen Asylbewerberheim, in der Nähe von Gera, hat er als Angestellter einer Wachfirma gearbeitet. Das Ganze für einen Minilohn von 4,32 Euro die Stunde. Ein Lohn, mit dem er sich gerade so über Wasser halten konnte. Mitte vergangenen Jahres meldet seine Firma dann Insolvenz an. Mit Uwe Trautmann stehen mehr als 100 Beschäftigte auf der StraÃe. Und nun fordert der Insolvenzverwalter das sauer verdiente Geld der letzten Monate zurück.
O-Ton: Uwe Trautmann
"Das wühlt mich ziemlich stark auf. Denn das ist ein Betrag, wenn ich den zurückzahlen muss, das war's dann. Da wird der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen ..."
Frage: "Und das eigentlich, weil sie regulär gearbeitet haben."
"Weil ich regulär, sauber, pünktlich meiner Arbeit nachgegangen bin, in einer schweren Zeit zur Firma gehalten habe und meinen Lohn bekommen habe, im Endeffekt auch. Und jetzt kommt jemand und will den von mir wiederhaben."
Der Schock kommt per Post: Anfang Februar stellt sich ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter vor und ficht den Lohn von Uwe Trautmann an. Sollte der ehemalige Wachmann nicht innerhalb der nächsten Wochen 3.700 Euro zahlen, würde er verklagt. Ãhnliche Schreiben erhalten offenbar rund 100 ehemalige Mitarbeiter der Wachfirma. Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Was für Uwe Trautmann und seine Kollegen jetzt zum Problem wird, resultiert aus der Insolvenzordnung, die im Jahr 1999 reformiert worden war. Davor war Arbeitslohn generell vor Anfechtungen geschützt. Danach ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis haben, Lohn zurückzahlen müssen. Und zwar dann, wenn das Geld in den letzten drei Monaten vor der Pleite überwiesen wurde.
Eigentlich wollte man damit unrechtmäÃige Zahlungen kurz vor Toresschluss zurückholen, doch in Gera richtet sich die Gesetzeslage nun voll gegen die Lohnempfänger. So wie bei Heiner Conrad.
O-Ton: Heiner Conrad
"Ich kriege diesen Brief. Ich habe erst mal nicht verstanden, was man von mir will. Ich habe mir das durchgelesen. Das kann doch nicht sein."
Der Schreck sitzt tief, als er begreift, dass der Konkursverwalter von ihm 3.300 Euro fordert. Als Heiner Conrad sich weigert, landet die ganze Sache vor Gericht. Mit fatalen Folgen. Die Richterin vom Amtsgericht in Gera entscheidet: Heiner Conrad soll 80 Prozent seines Lohns zurückgeben. Für ihn eine finanzielle Katastrophe.
O-Ton: Heiner Conrad
"Das sind bei mir ca. 600 Arbeitsstunden, für die ich keinen Lohn erhalte, und da ich noch Zinsen auf den Basiszinssatz zurückzahlen muss, bezahle ich sozusagen für meine eigene Arbeit noch mit drauf. Und ich weià nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist."
Frage: "Wie empfinden Sie denn dass?"
"Als ungerecht. Kurz und knapp ungerecht."
Die Begründung des Gerichts lautet: Heiner Conrad habe unter anderem wegen verspäteter Lohnzahlungen Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit seiner Firma gehabt. Stimmt nicht, sagt Heiner Conrad: Der Belegschaft wurde vom Geschäftsführer bis zum Schluss Hoffnung gemacht.
O-Ton: Heiner Conrad
"Mir war klar: Da das alles neu aufgebaut worden war, groÃe Summen geflossen sind, wurde viel Geld benötigt. Und er sagte: 'Es kommt immer wieder Geld rein.' Darauf habe ich mich verlassen."
"Sie wussten nicht, dass er zahlungsunfähig ist?"
"Nein, definitiv nicht."
O-Ton: Uwe Trautmann
"Wenn mir der Arbeitgeber meinen Lohn im Februar um acht Cent erhöht und mir einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01. April gibt, ja muss ich dann darauf schlieÃen, dass er insolvent ist. Im Gegenteil."
Wir wollen wissen, warum in diesem Fall so gehandelt wird. Hier in dieser Villa sitzt der Insolvenzverwalter. Grundsätzlich hatte er sich zu einem Interview schon bereit erklärt, doch dann macht er einen Rückzieher. In einem Fax heiÃt es, man fühle sich im Recht, die Problematik sei jedoch zu kompliziert, sie in einem Fernsehbeitrag darzustellen. Ein krasser Ein
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